Die Bundesregierung und ihre Regulierungsbehörden arbeiten hart daran, Investoren zu schützen. Hier ist ein praktisches Précis der Regeln und Vorschriften, die Emittenten bei der Einführung von Privatplatzierungen beachten.
Es gibt eine breite Palette von Gesetzen und Vorschriften für öffentliche Wertpapiere. Was viele überrascht, ist das Ausmaß des gleichen für private Wertpapiere.,
Lassen Sie uns einige der wichtigsten Gesetze und Vorschriften überprüfen, die es Unternehmen ermöglichen, private Wertpapiere zu verkaufen.
Ein wichtiger Punkt, der vor dem Verfahren zu beachten ist: Alle Wertpapiergeschäfte, auch die unten beschriebenen, unterliegen den Betrugsbekämpfungsbestimmungen des Bundesgesetzes über Wertpapiere, die falsche oder irreführende Aussagen über die Gesellschaft und die angebotenen Wertpapiere verbieten. Straf -, Zivil-und Verwaltungsverfahren können von der Regierung eingeleitet werden, und private Parteien können auch nach bestimmten Wertpapiergesetzen Klagen erheben.
U. S., Sicherheiten die Gesetze, die Private Securities
Securities Act von 1933
Private Transaktionen stattgefunden haben, für Jahrhunderten. Nach dem Börsencrash von 1929 und während der anschließenden Weltwirtschaftskrise leitete der Kongress jedoch Schritte ein, um zu verhindern, dass Unternehmen unbegründete Forderungen stellen und unrealistische Anlagerenditen versprechen.
Daraus entstand das erste US-Wertpapiergesetz, der Securities Act von 1933 („The Act“). Vor seinem Erlass hatten die meisten Staaten ihre eigenen Wertpapiergesetze (Blue Sky Gesetze) geschrieben, die immer noch bestimmte Aspekte des Wertpapierverkaufs regeln., Die Ziele des Gesetzes waren:
- Verlangen, dass Anleger finanzielle und andere wichtige Informationen über Wertpapiere erhalten, die zum öffentlichen Verkauf angeboten werden; und
- Verbieten Betrug, falsche Darstellungen und andere Betrügereien beim Verkauf von Wertpapieren.
Securities Exchange Act von 1934 („Exchange Act“)
Das Exchange Act schuf die Securities and Exchange Commission („Securities and Exchange Commission“), die Aufsicht über die USA hat, sowie Regulierungsbehörde und Disziplinargewalt, über die USA., Wertpapierindustrie, einschließlich Maklerfirmen und deren Vertreter, Transferagenten und der nationalen Wertpapieraufsichtsbehörden („SROs“). Dazu gehören die „New York Stock Exchange“, die NASDAQ Stock Market („NASDAQ“) und das Chicago Board of Trade sowie die Financial Industry Regulatory Authority („FINRA“).
Um die Ziele des Gesetzes zu erreichen, mussten Unternehmen, die Wertpapiere der Öffentlichkeit anbieten, die Wertpapiere registrieren. Hinweis: Die Registrierung stellt lediglich sicher, dass den Anlegern angemessene Informationen zur Verfügung gestellt werden, damit sie die Vorzüge der Investition ermitteln können., Es bedeutet nicht, dass die Regierungsbehörde der Sicherheit ihr Gütesiegel gibt.
Ausnahmen von der Registrierung
Das Gesetz erlaubte auch den privaten Verkauf von Wertpapieren ohne SEC-Registrierung durch eine Befreiung nach Abschnitt 4(2) des Gesetzes, die anschließend in Abschnitt 4(a) (2) geändert wurde. Eine Vielzahl von Transaktionen sind enthalten, wie Private Equity, Risikokapital, High-Yield-Anleihen und Investment-Grade-Schulden.,
der Regulation D des Securities Act von 1933: Private Securities Offerings
Verordnung D („Reg D“) wurde von der SEC in den 1980er Jahren zu definieren, genauer gesagt eine Art von privat anbieten von Wertpapieren. Die meisten Unternehmen, die private Wertpapiere ausgeben, tun dies, indem sie eine der Regeln der Verordnung D einhalten D. Ihre allgemeine Absicht war es, kleineren Unternehmen den Zugang zu benötigtem Kapital ohne zusätzliche Kosten für die Registrierung zu erleichtern.
Praktisch jede Art von Wertpapieren kann den Anlegern durch eine Regulation D Privatplatzierung angeboten werden, einschließlich Schuldverschreibungen oder Beteiligungen (z.,, Stammaktien, Vorzugsaktien oder Mitgliedschaftsanteile an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung).
Regel 506 (b) der Verordnung D
Nach Angaben der SEC ist Regel 506 die bei weitem am weitesten verbreitete Ausnahme innerhalb der Verordnung D und macht schätzungsweise 90 bis 95% aller Angebote der Verordnung D und die überwiegende Mehrheit des Kapitals aus, das bei Transaktionen gemäß der Verordnung D aufgenommen wurde.,
Regel 506 (b) der Verordnung D, die seit vielen Jahren in Kraft ist, ermöglicht es Emittenten, eine unbegrenzte Anzahl von Wertpapieren auszugeben, solange:
- Die Wertpapiere werden nicht in einer allgemeinen Aufforderung oder durch Werbung angeboten, und
- nicht mehr als 35 nicht akkreditierte Anleger nehmen an dem Angebot teil. Die nicht akkreditierten Anleger müssen über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die Vorzüge und Risiken der Anlage zu bewerten.,
506(c) der Regel D – General Solicitations
Die Regel 506(c) Der Angebote trat am 23.September 2013 in Kraft (als Ergebnis von Titel II des JOBS Act von 2012) und ermöglichte es den Emittenten, ein Angebot im Großen und Ganzen einzuholen und allgemein zu bewerben, vorausgesetzt, dass:
- Alle Käufer des Angebots akkreditierte Anleger sind;
- Der Emittent unternimmt angemessene Schritte, um den Status eines akkreditierten Anlegers zu überprüfen (in Regel 506(b) daher ist eine Selbstüberprüfung ausreichend; und
- Bestimmte andere Bedingungen in Reg D sind erfüllt.,
Ziel des Beschäftigungsgesetzes war es, die Finanzierung kleiner Unternehmen zu fördern und das Wirtschaftswachstum durch Schaffung von Arbeitsplätzen anzukurbeln, indem mehrere der Wertpapiervorschriften des Landes geändert wurden.
Neben Titel II enthielt das Jobgesetz Titel III, der es nicht akkreditierten Anlegern ermöglicht, an Privatplatzierungen teilzunehmen, die über zugelassene Internetportale angeboten werden.
Formblatt D Einreichung
Gemäß Verordnung D muss die SEC die Angebotsunterlagen innerhalb von 15 Tagen nach dem ersten Kauf durch einen Investor vom Emittenten erhalten.,
Formular D muss auch vom Emittenten eingereicht werden in jedem Staat werden die Wertpapiere gemäß der Verordnung D verkauft.
Ob eine öffentliche oder eine private Unternehmensinvestition, Anleger sollten die bereitgestellten Materialien gründlich überprüfen, Fragen zum Emittenten stellen und das Wertpapier verstehen. Mehr denn je erlauben die Bundesgesetze mehr Einzelpersonen, in Private Equity und Private Debt Securities zu investieren.,
Weitere Informationen zur Geschichte der Wertpapierbörsen und zur Entwicklung der Wertpapierregulierung finden Sie unter “ Perspektiven für private Investitionen und Crowdfunding.“
Sie können sich auch mit den folgenden zwei Artikeln über bestimmte SEC-Regeln informieren: „Verordnung D, Regel 506 (b) Privatplatzierungen“ und „Verordnung D, Regel 506(c) Privatplatzierungen.”