Was ist der Unterschied zwischen einem 501 (c) (3) und 501(c) (4)?

Viele Menschen gehen davon aus, dass alle gemeinnützigen Unternehmen gleich sind. In Wirklichkeit gibt es zwar einige Ähnlichkeiten zwischen verschiedenen Arten von gemeinnützigen Unternehmen, aber es gibt auch einige wichtige Unterschiede in Abhängigkeit von ihren Klassifikationen des Internal Revenue Code. Zum Beispiel sind Spenden, die Sie an eine Art gemeinnütziger Organisation tätigen, steuerlich absetzbar, während Sie Spenden an eine andere nicht abziehen können., Zwei beliebte gemeinnützige Klassifikationen, 501 (c) (3) und 501(c) (4) Organisationen, haben wesentliche Unterschiede, wenn es um ihre gemeinnützigen Zwecke geht, zulässige Lobbyarbeit, Einschränkungen und ob Beiträge steuerlich absetzbar sind.

Gemeinnützige vs. soziale Wohlfahrtszwecke

Organisationen, die für gemeinnützige Zwecke gegründet wurden, können gemäß Abschnitt 501(c)(3) der Abgabenordnung von der Einkommensteuer befreit sein., Qualifizierte Zwecke umfassen gemeinnützige, religiöse, pädagogische, wissenschaftliche, literarische Zwecke, Tests für die öffentliche Sicherheit, die Förderung nationaler oder internationaler Amateursportwettbewerbe oder die Verhinderung von Grausamkeit gegenüber Kindern oder Tieren.

Abschnitt 501 (c) (4) richtet sich an gemeinnützige Organisationen, die zu Zwecken der sozialen Wohlfahrt gegründet wurden. Dies kann lokale Arbeitnehmergruppen, Eigenheimbesitzerverbände, zivile Ligen und ähnliche Organisationen umfassen, die Sozialleistungen erbringen sollen, jedoch nicht den Anforderungen von Abschnitt 501 Buchstabe c Ziffer 3 entsprechen.,

Lobbyarbeit

501(c)(3) Organisationen können Kandidaten für ein öffentliches Amt weder rechtlich unterstützen oder ablehnen, noch können sie Lobbyaktivitäten durchführen, um Gesetze zu verabschieden, vorgeschlagene Gesetze abzulehnen oder bestehende Gesetze aufzuheben, mit Ausnahme von unwesentlichen Lobbyaktivitäten, die nicht mehr als 10 Prozent des Betriebsbudgets der Organisation betreffen.

Im Gegensatz dazu können 501(c) (4) Unternehmen Kandidaten unterstützen oder gegen sie kämpfen und den Gesetzgeber lobbyieren, solange die Ursachen, für die sich die Organisation einsetzt, mit den Sozialhilfezwecken der gemeinnützigen Organisation übereinstimmen., Organisationen, die sich für politische Lobbyarbeit entscheiden, müssen den Mitgliedern möglicherweise offenlegen, wie viel von ihren Gebühren für solche Aktivitäten verwendet wurde.

Steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen

Weder 501 (c) (3) noch 501(c) (4) Organisationen zahlen Einnahmen aus erzielten Einnahmen. Es gibt jedoch wichtige Unterschiede in Bezug auf die steuerliche Abzugsfähigkeit von Beiträgen zu den beiden verschiedenen Arten von Organisationen.

Wenn Sie einen gemeinnützigen Beitrag zu einer qualifizierten 501(c)(3) Organisation leisten, können Sie in der Regel einen Einkommensteuerabzug vornehmen., Im Gegensatz dazu können Sie Beiträge an eine 501(c)(4) gemeinnützige Organisation mit bestimmten begrenzten Ausnahmen nicht abziehen.

Einschränkungen Sowohl für 501(c)(3) als auch für 501(c)(4) Organisationen

Gemeinnützige Unternehmen, die als 501(c)(3) gemeinnützige Organisationen gelten, können die Einnahmen nicht zugunsten ihrer leitenden Angestellten, Direktoren oder Mitarbeiter verwenden, mit Ausnahme einer angemessenen Entschädigung für Dienstleistungen. Ebenso können 501(c) (4) Unternehmen die Gewinne nicht zum Nutzen der Aktionäre oder Mitglieder der Gesellschaft verwenden.,

Erstellen gemeinnütziger Organisationen

Um eine gemeinnützige Organisation als 501(c)(3) oder 501(c)(4) Unternehmen zu bilden, müssen Sie eine Unternehmenseinheit nach den Gesetzen Ihres Staates bilden. Ihre Satzung muss feststellen, dass das Unternehmen gemeinnützig ist.

Der nächste Schritt ist die Beantragung des Status 501(c)(3) oder 501(c)(4) beim Internal Revenue Service. Sie können mit einem in Ihrem Bundesstaat lizenzierten Wirtschaftsrechtsanwalt zusammenarbeiten oder einen seriösen Online-Rechtsdienstleister nutzen, um Ihre gemeinnützige Organisation zu gründen und Steuerbefreiung zu beantragen., Sprechen Sie mit einem Steuerfachmann, wenn Sie Fragen zur gemeinnützigen Besteuerung oder zur steuerlichen Absetzbarkeit von Beiträgen haben.

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