Das Privileg gegen Selbstbeschuldigung gilt auch für die Untersuchung eines Falles. Ein Angeklagter kann sich weigern, mit der Polizei zu sprechen, kann sich aber nicht weigern, vor der Grand Jury zu erscheinen. Der Angeklagte kann sich weigern, Fragen zu beantworten, von denen er glaubt, dass sie ihn belasten, was als „Einnahme des Fünften“ bezeichnet wird.“Das Privileg gilt für jedes Verbrechen, Staat oder Bund, so dass der Angeklagte die Fünfte nehmen kann, wenn er vom Staat untersucht wird, weil er besorgt ist, sich für ein Bundesverbrechen zu implizieren., Zeugen, jedoch, die keine Angeklagten oder potenziellen Angeklagten sind, kann die Aussage nicht verweigern, und kann sogar wegen Verachtung des Gerichts inhaftiert werden, wenn sie sich weigern. Unter bestimmten Umständen kann die Staatsanwaltschaft das Privileg des Angeklagten gegen Selbstbeschuldigung umgehen, indem sie dem Angeklagten Immunität für die Verbrechen anbietet, die er bei der Zeugenaussage erwähnen könnte. Einmal gegen die Möglichkeit der Strafverfolgung immunisiert, kann der Zeuge die Aussage nicht mehr verweigern, indem er sich auf das Privileg der Selbstbeschuldigung beruft.