Private Pilot Anforderungen

Was braucht es, um sich eine private pilot?

Es braucht Zeit, Geld und Engagement.

Das Fehlen eines der oben genannten verhindert, dass Sie Ihr Ziel erreichen. Weniger von einem kann durch extra von einem anderen ausgeglichen werden, aber Sie werden mindestens einige von jedem brauchen. Die FAA verlangt Folgendes.,

Flugzeug einmotorige Bewertung

Gesamtzeit: mindestens 40 Flugstunden, bestehend aus mindestens:

Dual: mindestens 20 Flugstunden mit einem Ausbilder in den Einsatzgebieten des Privatpiloten, einschließlich:

  1. 3 Stunden Langflugausbildung in einem einmotorigen Flugzeug;
  2. 3 Stunden Nachtflugausbildung in einem einmotorigen Flugzeug, einschließlich mindestens:
    a) 1 Langflug von über 100 nm gesamtstrecke; und
    b) 10 T/O ‚ s und 10 Landungen bis zu einem vollständigen Stopp mit jeweils einem Flug im Verkehrsmuster an einem Flughafen.,
  3. 3 Stunden Flugtraining unter Bezugnahme auf Instrumente in einem einmotorigen Flugzeug; und
  4. 3 Stunden Flugtraining in einem einmotorigen Flugzeug innerhalb der 60 Tage vor dem Praxistest.,

Solo: mindestens 10 Stunden Alleinflug in einem einmotorigen Flugzeug in den privaten Pilotenbereichen, einschließlich:

  1. 5 Stunden Solo-Langflug;
  2. 1 Solo-Langflug von mindestens 150 nm Gesamtstrecke mit Vollstopplandungen an 3 Punkten und einem Segment von mindestens 50 nm zwischen T/O und Landungen; und
  3. 3 T / O ‚ s und Landungen bis zu einem vollständigen Stopp an einem Flughafen mit einem Betriebskontrollturm.

Voraussetzungen: Allgemeine.,

Um Anspruch auf ein Privatpilotenzertifikat zu haben, muss eine Person:

(a) mindestens 17 Jahre alt sein für eine Bewertung in einem anderen als einem Segelflugzeug oder Ballon.

(b) Mindestens 16 Jahre alt sein für eine Bewertung in einem Segelflugzeug oder Ballon.

(c) Lesen, sprechen, schreiben und verstehen der englischen Sprache. Wenn der Antragsteller aus medizinischen Gründen eine dieser Anforderungen nicht erfüllen kann, kann der Verwalter dem Pilotzertifikat des Antragstellers solche Betriebsbeschränkungen auferlegen, die für den sicheren Betrieb des Luftfahrzeugs erforderlich sind.,

(d) Erhalten Sie eine Logbuch-Bestätigung von einem autorisierten Ausbilder, der:

(1) die Schulung durchgeführt oder die Heimatstudie der Person zu den in §61.105(b) dieses Teils aufgeführten Luftfahrtwissensbereichen überprüft hat, die für die gesuchte Luftfahrzeugbewertung gelten; und

(2) Zertifiziert, dass die Person auf den erforderlichen Wissenstest vorbereitet ist.

(e) Bestehen Sie den erforderlichen Wissenstest zu den in §61.105 (b) dieses Teils aufgeführten Luftfahrtwissensbereichen.,

(f) Flugschulung und Logbuchvermerk von einem autorisierten Ausbilder erhalten, der:

(1) die Ausbildung in den in §61.107(b) dieses Teils aufgeführten Einsatzbereichen durchgeführt hat, die für die gesuchte Flugzeugbewertung gelten; und

(2) bescheinigt hat, dass die Person auf die erforderliche praktische Prüfung vorbereitet ist.

(g) Erfüllen Sie die Anforderungen an die Luftfahrterfahrung dieses Teils, die für die vor der Beantragung der praktischen Prüfung gesuchte Luftfahrzeugbewertung gelten.

(h) Bestehen Sie einen Praxistest zu den in §61 aufgeführten Einsatzbereichen.,107 b) dieses Teils, die für die angestrebte Luftfahrzeugberechtigung gelten.

i) Die entsprechenden Abschnitte dieses Teils einhalten, die für die gesuchte Luftfahrzeugkategorie und-klasse gelten.

(j) Besitzen Sie ein US-Studentenpilotenzertifikat, ein Sportpilotenzertifikat oder ein Freizeitpilotenzertifikat.

Luftfahrtwissen

(a) Allgemein., Eine Person, die ein Privatpilotenzertifikat beantragt, muss eine Bodenausbildung von einem autorisierten Ausbilder erhalten und protokollieren oder einen Heimstudiengang zu den Luftfahrtwissensbereichen des Absatzes (b) dieses Abschnitts absolvieren, die für die gesuchten Luftfahrzeugkategorien und Klassenbewertungsbereiche gelten.

(b) Luftfahrtwissensbereiche.,

(10) Prinzipien der Aerodynamik, Kraftwerke und Flugzeugsysteme;

(11) Stall—Bewusstsein, Spin-Eintrag, Spins und Spin-Recovery-Techniken für das Flugzeug und Segelflugzeug Kategorie Bewertungen;

(12) Aeronautical Entscheidungsfindung und Beurteilung; und

(13) Preflight Aktion, die –

(i) Wie Informationen über Landebahnlängen auf Flughäfen der beabsichtigten Nutzung, Daten über Start-und Landestrecken zu erhalten, wetterberichte und Prognosen sowie Treibstoffbedarf; und

(ii) Planung von Alternativen, wenn der geplante Flug nicht abgeschlossen werden kann oder Verzögerungen auftreten.,

Flugkenntnisse

(a) Allgemein. Eine Person, die ein Privatpilotenzertifikat beantragt, muss von einem autorisierten Ausbilder Boden-und Flugschulungen zu den Einsatzgebieten dieses Abschnitts erhalten und protokollieren, die für die gesuchte Flugzeugkategorie und-klasse gelten.

(b) Einsatzbereiche., (1) Für ein flugzeug kategorie bewertung mit einem einzigen motor klasse bewertung:

(i) Preflight vorbereitung;

(ii) Preflight verfahren;

(iii) Flughafen und wasserflugzeug basis operationen;

(iv) Starts, landungen, und go-arounds;

(v) Leistung manöver;

(vi) Boden referenz manöver;

(vii) Navigation;

(viii) Langsamer Flug und Stände;

(ix) Grundlegende Instrumentenmanöver;

(x) Notoperationen;

(xi) Nachtoperationen, außer wie in § 61.110 dieses Teils vorgesehen; und

(xii) Nachflugverfahren.,

Fliegerische Erfahrung

(a) Für ein Flugzeug, single-engine-rating. Mit Ausnahme des Absatzes (k) dieses Abschnitts muss eine Person, die ein Privatpilotenzertifikat mit einer Flugzeugkategorie und einer einmotorigen Klassenbewertung beantragt, mindestens 40 Stunden Flugzeit eintragen, die mindestens 20 Stunden Flugausbildung von einem autorisierten Ausbilder und 10 Stunden Einzelflugausbildung in den in § 61 aufgeführten Einsatzbereichen umfasst.,107(b)(1) dieses Teils, und das Training muss mindestens—

(1) 3 Stunden Langflugtraining in einem einmotorigen Flugzeug umfassen;

(2) Außer wie in § 61.110 dieses Teils vorgesehen, 3 Stunden Nachtflugtraining in einem einmotorigen Flugzeug, das-

(i) Einen Langlandflug mit einer Gesamtdistanz von über 100 Seemeilen umfasst; und

(ii) 10 Starts und 10 Landungen in einem einmotorigen Flugzeug;

ein Vollstopp (bei jeder Landung mit einem Flug im Verkehrsmuster) an einem Flughafen.,Testmonat; und

(5) 10 Stunden Solo-Flugzeit in einem einmotorigen Flugzeug, bestehend aus mindestens—

(i) 5 Stunden Solo-Cross-Country-Zeit;

(ii) Einem Solo-Cross-Country-Flug von 150 Seemeilen Gesamtstrecke mit Full-Stop-Landungen an drei Punkten und einem Segment des Fluges, bestehend aus einer geraden Strecke von mehr als 50 Seemeilen zwischen Start-und Landeplatz; und

(iii) Drei Starts und drei Landungen zu einem vollständigen Stopp (wobei jede Landung einen Flug im Verkehrsmuster beinhaltet) an einem Flughafen mit einem Betriebskontrollturm.,

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