Lieferzölle unbezahlt

Siehe auch:
Lieferzölle bezahlt (DDP)
Fracht an Bord (FOB)
Lieferauftrag
Ab Werk (EXW)
Kosten für verkaufte Waren (COGS)

Lieferzölle unbezahlt oder DDU ist der Vertrag unter der Annahme, dass ein Verkäufer oder Verkäufer Transportkosten im Zusammenhang mit einem internationalen oder ausländischen Verkauf übernimmt. Darüber hinaus übernimmt der Käufer alle Import- / Exportgebühren oder Zollgebühren.,

Lieferzölle unbezahlt (DDU) Bedeutung

Lieferzölle Unbezahlt bedeutet, dass ein Verkäufer Verbindlichkeiten und Kosten im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren in ein Land übernimmt. Der Käufer übernimmt jedoch die Zollgebühren oder Kosten, um das Produkt ins Land zu bringen. Sofern nicht im DDU-Vertrag festgelegt, übernimmt der Käufer auch nach der Einreise in das gewünschte Land jede Haftung. Dies wird häufig zwischen Unternehmen ausgehandelt. DDU-Gespräche werden oft im Zusammenhang mit dem Risiko dieses bestimmten Landes entschieden.

Zum Beispiel, wenn ein U. S., firma verkauft an ein Unternehmen, das in einem Hochrisiko-oder Krieg geplagten Land zentriert ist, dann gibt es wenig Chance, dass die US-Firma die Verantwortung für die Lieferung innerhalb des Landes übernehmen möchte. Die Verhandlungen über die Lieferung unbezahlter Zölle unterscheiden sich nicht so sehr von den Verhandlungen, die im Inland stattfinden. DDU ist im Wesentlichen die gleiche Art von Verhandlungen, die für Ab Werk und Fracht an Bord stattfindet.

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