Hier sind wörtlich die Disziplinarverfahren von IDEA. Sie finden sich in den Schlussbestimmungen für Teil B von IDEA aus §§300.530 bis 300.536.
§ 300.530 Autorität des Schulpersonals.
§ 300.531 Bestimmung der Einstellung.
§ 300.532 Reiz.
§ 300.533 Platzierung während der Berufungen.
§ 300.534 Schutz für Kinder, die nicht für Sonderpädagogik und damit verbundene Dienstleistungen bestimmt.
§ 300.535 Verweisung und Klage von Strafverfolgungs-und Justizbehörden.
§ 300.,536 Stellenwechsel wegen Disziplinarverstößen.
§ 300.537 Staatliche Durchsetzungsmechanismen.
§§ 300.538-300.599
________________
Disziplin Verfahren
§ 300.530 Autorität des Schulpersonals.
(a) Einzelfallbestimmung. Das Schulpersonal kann von Fall zu Fall einzigartige Umstände berücksichtigen, wenn es feststellt, ob eine Änderung der Platzierung im Einklang mit den anderen Anforderungen dieses Abschnitts für ein Kind mit einer Behinderung geeignet ist, das gegen einen Verhaltenskodex für Schüler verstößt.
(b) allgemein., (1) Schulpersonal nach diesem Abschnitt kann ein Kind mit einer Behinderung, das gegen einen Verhaltenskodex für Schüler verstößt, für nicht mehr als 10 aufeinanderfolgende Schultage (soweit diese Alternativen für Kinder ohne Behinderungen gelten) und für zusätzliche Umzüge von nicht mehr als 10 aufeinanderfolgenden Schultagen im selben Schuljahr für getrennte Vorfälle von Fehlverhalten (sofern diese Umzüge keine Änderung der Platzierung gemäß § 300.536 darstellen) von seinem derzeitigen Arbeitsplatz in ein geeignetes alternatives Übergangsbildungsumfeld, eine andere Umgebung oder eine Aussetzung entlassen.,
(2) Nachdem ein Kind mit einer Behinderung für 10 Schultage im selben Schuljahr von seinem derzeitigen Arbeitsplatz entfernt wurde, muss die öffentliche Stelle an allen nachfolgenden Tagen der Entlassung Dienstleistungen in dem gemäß Absatz (d) dieses Abschnitts erforderlichen Umfang erbringen.
(c) Zusätzliche Autorität., Für disziplinarische Änderungen in der Platzierung, die 10 aufeinanderfolgende Schultage überschreiten würde, wenn das Verhalten, das zu einem Verstoß gegen das Schulgesetzbuch führte, festgestellt wird, dass es keine Manifestation der Behinderung des Kindes gemäß Absatz (e) dieses Abschnitts ist, kann das Schulpersonal die entsprechenden Disziplinarverfahren auf Kinder mit Behinderungen in der gleichen Weise und für die gleiche Dauer anwenden, wie die Verfahren auf Kinder ohne Behinderungen angewendet würden, außer wie in Absatz (d) dieses Abschnitts vorgesehen.
(d) Dienstleistungen., (1) Ein Kind mit einer Behinderung, das gemäß den Absätzen (c) oder (g) dieses Abschnitts von der aktuellen Platzierung des Kindes entfernt wird, muss—
(i) weiterhin Bildungsdienstleistungen gemäß § 300 erhalten.,101 (a), um es dem Kind zu ermöglichen, weiterhin am allgemeinbildenden Lehrplan teilzunehmen, wenn auch in einer anderen Umgebung, und Fortschritte bei der Erreichung der im IEP des Kindes festgelegten Ziele zu erzielen; und
(ii) Erhalten gegebenenfalls eine funktionale Verhaltensbewertung und Verhaltensinterventionsdienste und-modifikationen, die darauf ausgelegt sind, die Verhaltensverletzung zu beheben, damit sie nicht erneut auftritt.,
(3) Eine öffentliche Einrichtung ist nur verpflichtet, Dienstleistungen während der Zeit der Entlassung für ein Kind mit einer Behinderung zu erbringen, das in diesem Schuljahr für 10 Schultage oder weniger von seinem aktuellen Arbeitsplatz entfernt wurde, wenn es Dienstleistungen für ein Kind ohne Behinderungen erbringt, das in ähnlicher Weise entlassen wird.
(4) Nachdem ein Kind mit einer Behinderung für 10 Schultage im selben Schuljahr von seinem aktuellen Platz entfernt wurde, wenn die aktuelle Entfernung nicht mehr als 10 aufeinanderfolgende Schultage beträgt und keine Änderung der Platzierung gemäß § 300 darstellt.,536, das Schulpersonal bestimmt in Absprache mit mindestens einem der Lehrer des Kindes, in welchem Umfang Dienstleistungen gemäß § 300.101(a) benötigt werden, damit das Kind weiterhin am allgemeinbildenden Lehrplan teilnehmen kann, wenn auch in einem anderen Rahmen, und Fortschritte bei der Erreichung der im IEP des Kindes festgelegten Ziele zu erzielen.
(5) Bei der Entfernung handelt es sich um eine Änderung der Platzierung gemäß § 300.536, Das IEP-Team des Kindes bestimmt geeignete Dienstleistungen gemäß Absatz (d) (1) dieses Abschnitts.
Zurück nach oben
(e) Manifestationsbestimmung.,f Ein Kind mit einer Behinderung aufgrund eines Verstoßes gegen einen Verhaltenskodex für Schüler müssen die LEA, die Eltern und die relevanten Mitglieder des IEP—Teams des Kindes (wie von den Eltern und der LEA festgelegt) alle relevanten Informationen in der Akte des Schülers überprüfen, einschließlich des IEP des Kindes, aller Beobachtungen des Lehrers und aller relevanten Informationen, die von den Eltern zur Verfügung gestellt werden, um festzustellen –
(i) Ob das fragliche Verhalten durch die Behinderung des Kindes verursacht wurde oder in direktem und wesentlichem Zusammenhang mit dieser die direkte Folge der Nichtumsetzung des IEP durch die LEA.,
(2) Das Verhalten muss als Manifestation der Behinderung des Kindes festgestellt werden, wenn die LEA, die Eltern und relevante Mitglieder des IEP-Teams des Kindes feststellen, dass eine Bedingung in Absatz (e) (1) (i) oder (1) (ii) dieses Abschnitts erfüllt wurde.
(3) Wenn die LEA, die Eltern und die zuständigen Mitglieder des IEP-Teams des Kindes die in Absatz (e) (1) (ii) dieses Abschnitts beschriebene Bedingung festlegen, muss die LEA unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um diese Mängel zu beheben.
(f) Bestimmung dieses Verhaltens war eine Manifestation.,d eine funktionelle Verhaltensbewertung vor dem Auftreten des Verhaltens, das zu einer Änderung der Platzierung geführt hat, und implementieren Sie einen Verhaltensinterventionsplan für das Kind; oder
(ii) Wenn bereits ein Verhaltensinterventionsplan entwickelt wurde, überprüfen Sie den Verhaltensinterventionsplan und ändern Sie ihn gegebenenfalls, um das Verhalten anzugehen; und
(2) Geben Sie das Kind, sofern in Absatz (g) dieses Abschnitts nicht vorgesehen, an die Platzierung zurück, von der das Kind entfernt wurde, es sei denn, der Elternteil und der LEA stimmen einer Änderung der Platzierung im Rahmen der Änderung der verhaltensinterventionsplan.,
Zurück nach oben
(g) Besondere Umstände.,nifestation der Behinderung des Kindes, wenn das Kind—
(1) eine Waffe in der Schule, auf Schulgelände oder in oder in einer Schulfunktion unter der Gerichtsbarkeit eines MEERES oder eines LEA trägt oder besitzt;
(2) Wissentlich illegale Drogen besitzt oder verwendet oder den Verkauf eines kontrollierten Stoffes verkauft oder erbittet, während es in der Schule, auf Schulgelände oder in einer Schulfunktion unter der Gerichtsbarkeit eines MEERES oder eines LEA ist; oder
(3) schwere körperliche verletzung einer anderen Person in der Schule, auf dem Schulgelände oder in einer Schulfunktion unter der Gerichtsbarkeit eines GERICHTS oder eines Gerichts.,
(h) Benachrichtigung. An dem Tag, an dem die Entscheidung getroffen wird, eine Abschiebung vorzunehmen, die eine Änderung der Unterbringung eines Kindes mit einer Behinderung aufgrund eines Verstoßes gegen einen Verhaltenskodex für Schüler darstellt, muss die LEA die Eltern über diese Entscheidung informieren und den Eltern den in § 300.504 beschriebenen Verfahrensschutzhinweis vorlegen.
(ich) Definitionen., Für die Zwecke dieses Abschnitts gelten die folgenden Definitionen:
(2) Illegale Droge bedeutet eine kontrollierte Substanz; enthält jedoch keine kontrollierte Substanz, die legal besessen oder unter der Aufsicht eines lizenzierten Angehörigen der Gesundheitsberufe verwendet wird oder die unter einer anderen Behörde gemäß diesem Gesetz oder einer anderen Bestimmung des Bundesgesetzes legal besessen oder verwendet wird.
(3) Schwere Körperverletzung hat die Bedeutung des Begriffs „schwere Körperverletzung“ gemäß Absatz (3) Unterabschnitt (h) von Abschnitt 1365 von Titel 18, United States Code.,
(4) Waffe hat die Bedeutung des Begriffs „gefährliche Waffe“ gemäß Absatz (2) des ersten Unterabschnitts (g) von Abschnitt 930 von Titel 18, United States Code.
(Autorität: 20 U. S. C. 1415 (k)(1) und (7))
Zurück nach oben
§ 300.531 Festlegung der Einstellung.
Das IEP-Team des Kindes bestimmt die übergangsweise alternative Bildungsumgebung für Dienstleistungen gemäß § 300.530 Buchstaben c), d) Ziffern 5) und g).
(Autorität: 20 U. S. C. 1415 (k) (2))
Zurück nach oben
§ 300.532 Berufung.
(a) Allgemeines., Der Elternteil eines Kindes mit einer Behinderung, der mit einer Entscheidung über die Unterbringung nach §§ 300.530 und 300.531 oder der Manifestationsbestimmung nach § 300.530(e) oder einer Organisation, die der Ansicht ist, dass die Aufrechterhaltung der aktuellen Unterbringung des Kindes wesentlich wahrscheinlich zu einer Verletzung des Kindes oder anderer führt, nicht einverstanden ist, kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen, indem er eine Anhörung beantragt. Die Anhörung wird durch Einreichung einer Beschwerde gemäß §§ 300.507 und 300.508(a) und (b) beantragt.
b) Befugnis des Anhörungsbeauftragten. (1) Ein Anhörungsbeauftragter nach § 300.,511 hört zu und entscheidet über eine Beschwerde nach Absatz (a) dieses Abschnitts.
(2) Bei der Feststellung nach Absatz (b) (1) dieses Abschnitts kann der Anhörungsbeauftragte—
(i) das Kind mit einer Behinderung an die Stelle zurückgeben, von der das Kind entfernt wurde, wenn der Anhörungsbeauftragte feststellt, dass die Entfernung einen Verstoß gegen § 300 darstellt.,530 oder dass das Verhalten des Kindes eine Manifestation der Behinderung des Kindes war; oder
(ii) Ordnen Sie eine Änderung der Platzierung des Kindes mit einer Behinderung für nicht mehr als 45 Schultage in eine geeignete alternative Übergangsbildungsumgebung an, wenn der Anhörungsbeauftragte feststellt, dass die Aufrechterhaltung der aktuellen Platzierung des Kindes wesentlich zu einer Verletzung des Kindes oder anderer führt.,
(3) Die Verfahren nach den Absätzen (a) und (b) (1) und (2) dieses Abschnitts können wiederholt werden, wenn die LEA der Ansicht ist, dass die Rückgabe des Kindes an die ursprüngliche Platzierung im Wesentlichen zu einer Verletzung des Kindes oder anderer führen kann.
(c) Beschleunigtes Verfahren Anhörung. (1) Wenn eine Anhörung gemäß Absatz (a) dieses Abschnitts beantragt wird, müssen die Eltern oder die an der Streitigkeit beteiligten Parteien Gelegenheit zu einer unparteiischen Anhörung im Rahmen des fälligen Prozesses haben, die den Anforderungen der §§ 300.507 und 300.508(a) bis (c) und §§ 300.510 bis 300 entspricht.,514, außer gemäß Absatz c Absätze 2 bis 4 dieses Abschnitts.
(2) Die SEA oder LEA ist für die Organisation der beschleunigten Anhörung im Rahmen des Fälligkeitsprozesses verantwortlich, die innerhalb von 20 Schultagen nach Einreichung der Beschwerde erfolgen muss. Der Anhörungsbeauftragte muss innerhalb von 10 Schultagen nach der Anhörung eine Entscheidung treffen.
(3) Es sei denn, die Eltern und LEA stimmen schriftlich zu, auf die in Absatz(c) (3) (i) dieses Abschnitts beschriebene Beschlusssitzung zu verzichten, oder stimmen zu, das in § 300 beschriebene Mediationsverfahren zu nutzen.,506 –
(i) Innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Beschwerde über den Fälligkeitsprozess muss eine Beschlusssitzung stattfinden; und
(ii) Die Anhörung über den Fälligkeitsprozess kann fortgesetzt werden, es sei denn, die Angelegenheit wurde innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Beschwerde über den Fälligkeitsprozess zur Zufriedenheit beider Parteien gelöst.,
(4) Ein Staat kann für beschleunigte Anhörungen im Rahmen dieses Abschnitts andere vom Staat auferlegte Verfahrensregeln für beschleunigte Anhörungen im Rahmen des fälligen Prozesses festlegen als für andere Anhörungen im Rahmen des fälligen Prozesses, aber mit Ausnahme der in Absatz (c) (3) dieses Abschnitts geänderten Fristen muss der Staat sicherstellen, dass die Anforderungen in den §§ 300.510 bis 300.514 erfüllt sind.
(5) Die Entscheidungen über beschleunigte Verfahren sind gemäß § 300.514 anfechtbar.
(Autorität: 20 U. S. C. 1415 (k) (3) und(4) (B), 1415(f)(1) (A))
Zurück nach oben
§ 300.533 Platzierung bei Berufungen.,
Wenn ein Rechtsmittel nach § 300.532 entweder vom Elternteil oder von der LEA eingelegt wurde, muss das Kind bis zur Entscheidung des Anhörungsbeauftragten oder bis zum Ablauf der in §A300.530(c) oder (g) genannten Frist in der vorläufigen alternativen Bildungseinrichtung verbleiben, je nachdem, was zuerst eintritt, es sei denn, der Elternteil und der Elternteil oder die LEA stimmen etwas anderes zu.
(Behörde: 20 U. S. C. 1415 (k)(4) (A))
Zurück nach oben
§ 300.534 Schutz für Kinder, die nicht für Sonderpädagogik und verwandte Dienstleistungen in Frage kommen.
(a) Allgemeines., Ein Kind, von dem nicht festgestellt wurde, dass es nach diesem Teil Anspruch auf Sonderpädagogik und damit verbundene Dienstleistungen hat und das sich Verhalten verhalten hat, das gegen einen Verhaltenskodex für Schüler verstoßen hat, kann einen der in diesem Teil vorgesehenen Schutzmaßnahmen geltend machen, wenn die öffentliche Stelle Kenntnis davon hatte (wie gemäß Absatz (b) dieses Abschnitts festgelegt), dass das Kind ein Kind mit einer Behinderung war, bevor das Verhalten eingetreten ist, das die Disziplinarmaßnahme ausgelöst hat.
(b) Wissensgrundlage., Eine öffentliche Stelle muss davon ausgehen, dass sie weiß, dass ein Kind ein Kind mit einer Behinderung ist, wenn vor dem Verhalten, das die Disziplinarmaßnahme ausgelöst hat—
(1) Der Elternteil des Kindes gegenüber dem Aufsichts-oder Verwaltungspersonal der zuständigen Bildungsbehörde oder einem Lehrer des Kindes schriftlich Bedenken geäußert hat, dass das Kind eine Sonderausbildung und damit verbundene Dienstleistungen benötigt;
(2) Der Elternteil des Kindes hat eine Bewertung des Kindes gemäß §§ 300.300 bis 300 beantragt.,311; oder
(3) Der Lehrer des Kindes oder anderes Personal der LEA äußerte spezifische Bedenken hinsichtlich eines Verhaltensmusters, das das Kind direkt gegenüber dem Direktor für Sonderpädagogik der Agentur oder anderen Aufsichtspersonal der Agentur.
(c) Ausnahme. Eine öffentliche Stelle hätte keine Kenntnis nach Absatz (b) dieses Abschnitts, wenn—
(1) Der Elternteil des Kindes—
(i) eine Bewertung des Kindes gemäß §§ 300.300 bis 300 nicht zugelassen hat.,311; oder
(ii) Leistungen nach diesem Teil abgelehnt hat; oder
(2) Das Kind wurde gemäß §§ 300.300 bis 300.311 bewertet und festgestellt, dass es sich nicht um ein Kind mit einer Behinderung nach diesem Teil handelt.
(d) Bedingungen, die gelten, wenn keine Wissensgrundlage., (1) Wenn eine öffentliche Einrichtung nicht weiß, dass ein Kind ein Kind mit einer Behinderung ist (gemäß den Absätzen (b) und (c) dieses Abschnitts), bevor Disziplinarmaßnahmen gegen das Kind ergriffen werden, kann das Kind den Disziplinarmaßnahmen unterzogen werden, die für Kinder ohne Behinderungen gelten und vergleichbare Verhaltensweisen gemäß Absatz (d) (2) dieses Abschnitts aufweisen.
(2) (i) Wenn ein Antrag auf Bewertung eines Kindes während des Zeitraums gestellt wird, in dem das Kind Disziplinarmaßnahmen gemäß § 300 unterliegt.,Daher muss die Bewertung beschleunigt durchgeführt werden.
(ii) Bis zum Abschluss der Bewertung verbleibt das Kind in der von den Schulbehörden festgelegten Bildungseinrichtung, die eine Aussetzung oder Ausweisung ohne Bildungsdienstleistungen umfassen kann.
(iii) Wenn festgestellt wird, dass das Kind ein Kind mit einer Behinderung ist, muss die Agentur unter Berücksichtigung der Informationen aus der von der Agentur durchgeführten Bewertung und der von den Eltern bereitgestellten Informationen sonderpädagogische und damit verbundene Dienstleistungen gemäß diesem Teil erbringen, einschließlich der Anforderungen von §§ 300.,530 bis 300.536 und Abschnitt 612 (a) (1) (A) des Gesetzes.
(Authority: 20 U. S. C. 1415(k)(5))
Back to top
§ 300.535 Überweisung an und Maßnahmen der Strafverfolgungs-und Justizbehörden.
(a) Regel der Konstruktion. Nichts in diesem Teil verbietet es einer Agentur, ein Verbrechen eines Kindes mit einer Behinderung den zuständigen Behörden zu melden, oder hindert die staatlichen Strafverfolgungs-und Justizbehörden daran, ihre Verantwortung in Bezug auf die Anwendung des Bundes-und Landesrechts auf Verbrechen eines Kindes mit einer Behinderung auszuüben.,
(b) Übertragung von Datensätzen. (1) Eine Agentur, die eine Straftat meldet, die von einem behinderten Kind begangen wurde, muss sicherstellen, dass Kopien der sonderpädagogischen und disziplinarischen Aufzeichnungen des Kindes zur Prüfung durch die zuständigen Behörden übermittelt werden, denen die Agentur die Straftat meldet.
(2) Eine Agentur, die eine Straftat gemäß diesem Abschnitt meldet, darf Kopien der sonderpädagogischen und disziplinarischen Aufzeichnungen des Kindes nur in dem Umfang übermitteln, in dem die Übermittlung nach dem Family Educational Rights and Privacy Act zulässig ist.
(Autorität: 20 U. S. C., 1415 (k) (6))
Zurück nach oben
§ 300.536 Stellenwechsel wegen Disziplinarverzicht.
(a) Zum Zwecke der Entziehung eines Kindes mit einer Behinderung aus dem aktuellen Bildungsplatz des Kindes gemäß §§ 300.530 bis 300.,ccurs if—
(1) Die Entfernung ist für mehr als 10 aufeinanderfolgende Schultage; oder
(2) Das Kind wurde einer Reihe von Umzügen unterzogen, die ein Muster darstellen—
(i) Weil die Umzugsreihe mehr als 10 Schultage in einem Schuljahr beträgt;
(ii) Weil das Verhalten des Kindes im Wesentlichen dem Verhalten des Kindes in früheren Vorfällen ähnelt, die zu einer Reihe von Umzügen geführt haben; und
(iii) Weil das von solchen zusätzlichen Faktoren wie die Länge jeder Entfernung, die Gesamtdauer des Kindes wurde entfernt, und die Nähe der Umzüge zueinander.,
(b) (1) Die öffentliche Stelle bestimmt von Fall zu Fall, ob ein Umzugsmuster einen Stellenwechsel darstellt.
(2) Diese Bestimmung unterliegt einer Überprüfung durch ordnungsgemäße Verfahren und Gerichtsverfahren. (Autorität: 20 U. S. C. 1415 (k))
Zurück nach oben
—————————
Als Antwort auf einen öffentlichen Kommentar, in dem um weitere Klärung der Bedeutung des Begriffs „schwere Körperverletzung“ gebeten wurde, stellte die Abteilung den folgenden Auszug aus der Definition dieses Begriffs aus den USA zur Verfügung., 1365 (h) (3):
Der Begriff schwere Körperverletzung bedeutet Körperverletzung, die beinhaltet—
1. Ein erhebliches Risiko des Todes;
2. Extreme körperliche Schmerzen;
3. Langwierige und offensichtliche Entstellung; oder
4. Langwieriger Verlust oder Beeinträchtigung der Funktion eines Körpermitglieds, Organs oder einer geistigen Fähigkeit. (71). Reg. 46723)
Als Reaktion auf einen öffentlichen Kommentar, der eine Klarstellung des Begriffs „Waffe“ anstrebte, stellte die Abteilung den folgenden Auszug aus der Definition von „gefährlicher Waffe“ in den USA zur Verfügung.,04-Z (g) (2):
Der Begriff gefährliche Waffe bezeichnet eine Waffe, ein Gerät, ein Instrument, ein Material oder eine Substanz, die belebt oder unbelebt ist und für die Tod oder schwere Körperverletzungen verwendet werden oder leicht zu verursachen sind, außer dass dieser Begriff kein Taschenmesser mit einer Klinge von weniger als 2 ½ Zoll Länge enthält. (71). Reg. 46723)
Zurück nach oben