Second DWI Überzeugung – N. J. S. A. 39:4-50(a))
New Jersey DWI Satzung Fahren unter Drogeneinfluss („DWI“) ist definiert in N. J. S. A. 39:4-50. Nach diesem Gesetz ist es illegal, ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss eines berauschenden alkoholischen Stoffes zu betreiben, und illegal, ein Kraftfahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration (BAC) von zu betreiben .08% oder mehr., Es ist wichtig zu beachten, dass eine Person … Read moreSecond DWI Überzeugung – N. J. S. A. 39:4-50(a))