Dokumente
Für die Einreise in die Schweiz ist ein gültiger Reisepass erforderlich. Alle Touristen, die aus einem anderen (Schengen-Land) in die Schweiz einreisen, sind von der Vorlage ihrer Pässe bei den Schweizer Behörden befreit. In diesem Fall ist ein nationaler Personalausweis das einzige Dokument, das benötigt wird.
Der Reisepass und andere Reisedokumente für die Einreise akzeptiert muss für mindestens 3 Monate über die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts gültig sein., Alle Pässe (oder gleichwertige Reisedokumente) ausgestellt mehr als zehn Jahre vor dem Datum der Reise, kann nicht akzeptiert werden.
Visum
Ein Schengen-Visum ist obligatorisch für alle Staatsangehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika, die für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen im Land bleiben.
Für Kurzaufenthalt Besuche (weniger als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen), die Besucher sind von der Erlangung eines gültigen Schengen-Visum befreit.
Eine ETIAS-Zulassung wird ab 2021 für jeden amerikanischen Bürger verpflichtend.,
ETIAS wird eine Gültigkeit von fünf Jahren haben, und es kann für eine unbegrenzte Anzahl von Einträgen verwendet werden.
Zollbestimmungen
Der Schweizer Zoll regelt und blockiert den Import mehrerer gefährlicher Gegenstände wie Waffen (der Reisende muss über einen gültigen europäischen Waffenpass verfügen), legaler und illegaler Drogen.,
Waren können nach den von der Regierung vorgeschriebenen Grenzwerten in das Schweizer Hoheitsgebiet eingeführt werden:
Bei Ankunft aus einem Nicht-EU-Land:
Bei Ankunft aus einem EU-Mitgliedstaat:
Währungsbeschränkung
Die Regierung der Schweiz legt keine Beschränkungen für die Einfuhr von ausländischen und lokalen Währungen fest.,
Minderjährige
Kinder im Alter von bis zu 15 (inklusive) Jahren sind von der Reisepasspflicht befreit, wenn sie mit Begleitern (Eltern oder Großeltern) oder Erziehungsberechtigten reisen, wenn:
- Kinder haben die gleiche Nationalität wie der Begleiter
- Die Namen der Kinder sind im Reisepass des Begleiters enthalten.